AGB

AGB
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1.    Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltung „FuBaMa“ bei der die Alemannia Wilster Sport & Marketing GmbH, Bahnhofstraße 30, 25554 Wilster (nachfolgend "Veranstalter") Veranstalter ist.

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und den Kartenkäufern (nachfolgend „Käufer“).

Der Käufer bestätigt mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zur Kenntnis genommen und sie als bindend akzeptiert hat.

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte schließt der Käufer mit dem Veranstalter einen Vertrag und erwirbt für die gebuchte Veranstaltung im Rahmen der dafür vorgesehenen Örtlichkeit das Besuchsrecht.

Diese AGB treten neben weiteren AGB, die auf der Internetseite www.shop.fubama.de nachzulesen sind, in Kraft. Im Falle von Widersprüchen beim Erwerb von Tickets haben die AGB von www.shop.fubama.de Vorrang.

Auf dem Veranstaltungsgelände gilt neben diesen AGB, sowie möglicherweise einem Hygienekonzept (entsprechend der aktuellen Regelungen/Verordnung von Schleswig-Holstein), auch die Hausordnung des jeweiligen Betreibers.


2.    Hausrecht; Verhaltensregeln

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt.

Ohne Genehmigung des Veranstalters sind sowohl das Herstellen von Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art, als auch deren Veröffentlichung zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken untersagt.

Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Pfefferspray, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Laserpointer, (Anscheins-)Waffen, gefährlichen Gegenständen, Haustieren, Tetrapacks, Plastikflaschen, Drogen sowie NS-Gegenständen und das Tragen von Kleidung, die dem Nationalsozialismus oder einer anderen verbotenen Organisation zugeordnet werden kann, ist untersagt. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst angewiesen ist eine Leibesvisitation und Taschenkontrollen vorzunehmen, die der Käufer zu dulden hat. Im Falle der Verweigerung kann ihm die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt werden.

Die Eintrittskarte dient lediglich dem einmaligen Einlass und verliert mit Verlassen des Geländes/Ortes ihre sofortige Gültigkeit.

Auf dem Gelände, außerhalb der Einzäunung, besteht ein striktes Alkohol-/Getränke-/Flaschenverbot.

Das Mitführen von Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Mitgeführte Flaschen werden vom Sicherheitspersonal aus Sicherheitsgründen konfisziert und entsorgt.

Parolen und Gesten, die dem Nationalsozialismus oder einer anderen verbotenen Organisation zugeordnet werden können, sind untersagt.

Offensichtlich stark betrunkenen oder berauschten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltung untersagt.

Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Regeln sowie gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals sind der Veranstalter sowie seine Mitarbeiter berechtigt, den betreffenden Besucher des Geländes bzw. des Gebäudes zu verweisen oder ihm bereits den Einlass zu verwehren, ohne dass dies einen Anspruch auf Rückgewähr des Eintrittspreises auslöst.


3. Jugendschutz

Die Veranstaltung „FuBaMa“ darf aus Jugendschutzgründen grundsätzlich nicht von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren besucht werden.

Für Jugendliche ab 16 und bis 18 Jahren gilt die vorstehende Einschränkung nicht, wenn Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren von einer personensorgeberechtigten Person (den Eltern/einem Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden:

a. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) können die Eltern die Aufsicht ihres minderjährigen Jugendlichen auf eine volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ übertragen. Dies hat schriftlich zu erfolgen.

Die Begleitperson muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu gewähren, verzichtet daher auf den Genuss alkoholischer Getränke und muss den Jugendlichen beim Einlass begleiten und während des gesamten Aufenthalts des Jugendlichen in den Räumlichkeiten der Veranstaltung sein. Die Begleitperson kann nur einen Jugendlichen während der Veranstaltung beaufsichtigen.

Die schriftliche Erziehungsbeauftragung (sog. „Muttizettel“) ist ausnahmslos mitzuführen und im Bedarfsfall dem Ordnungspersonal oder Veranstalter vorzuzeigen. Der Muttizettel ist in zweifacher Ausführung mitzuführen. Ein Exemplar ist dem Sicherheitsdienst beim Einlass zu überreichen. Das zweite Exemplar ist bis zum Veranstaltungsende mit sich zu führen.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst bei Zweifeln am vom Besucher angegebenen Alter dazu angehalten ist, das Alter näher zu überprüfen (z.B. durch Kontrolle des (gültigen) Personal-, Kinder- oder Schülerausweis).


4.    Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter weist darauf hin, dass vom Veranstalter berechtigte Personen während der gesamten Veranstaltung Film-, Video-, Ton- und Fotoaufnahmen machen dürfen, die während der Veranstaltung und/oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Veranstalter in allen Medien (inkl. Print, Online etc.) zur Darstellung und Bewerbung der Veranstaltung genutzt werden. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass er eventuell auf dem Film-, Video-, Ton- und Bildmaterial optisch und/oder akustisch aufgenommen und/oder auch identifiziert werden kann, und diese Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich sowie wiedergegeben werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.


5.    Haftungsbeschränkung, Leistungsstörung

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und/oder seine Erfüllungsgehilfen haften in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Verletzung einer Garantie, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten), die nur auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist die Schadensersatzhaftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Außer in den vorstehenden Fällen haftet der Veranstalter nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

Der Veranstalter haftet nicht für Sachen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung verloren gehen oder von Dritten beschädigt werden.

Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern, ohne dass der Käufer hieraus Ersatzansprüche herleiten kann, sofern die Änderung keine Wesensänderung der geschuldeten Leistung darstellt.

Muss die Veranstaltung nach ihrem Beginn aus Sicherheitsgründen oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden, gilt folgendes:

a) Wird die Veranstaltung nach 24.00 Uhr abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
b) Eine vorübergehende Unterbrechung der Veranstaltung von bis zu 2 Stunden stellt keinen Abbruch dar und begründet keinen Rückerstattungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn das Veranstaltungsgebäude für den betreffenden Zeitraum aus Sicherheitsgründen geräumt werden muss.

Bei Absage kann der Veranstalter ebenso eine Ersatzveranstaltung oder Gutscheine für die nächste „FuBaMa“ anbieten.


6. Corona-Zusatz

Dieser Zusatz zu den AGB tritt für die Veranstaltung „FuBaMa“ in Kraft und ist bis auf Widerruf gültig.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung „FuBaMa“ gültigen Corona-Regelungen von Schleswig-Holstein. Diese können sich mit Erwerb einer Eintrittskarte bis zur Veranstaltung jeder Zeit anpassen. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Regelungen. Der Käufer hat die Entwicklungen und Regelungen regelmäßig zu prüfen.

Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung abzusagen, sofern besondere Gründe vorliegen.

Solche Gründe sind u.a.:

Behördliche Anordnung
Krankheit
Infektionssituation
Unwirtschaftlichkeit

Im Falle einer Absage durch den Veranstalter hat der Ticketeigentümer Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Bei Absage kann der Veranstalter ebenso eine Ersatzveranstaltung oder Gutscheine für die nächste „FuBaMa“ anbieten.

Sofern der Käufer aus nicht von ihm zu vertretenen Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert ist (z.B. wegen Krankheit), ist der Käufer hierfür darlegungs- und beweisbelastet.


7. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Itzehoe

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 05.02.2023


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