FuBaMa 2010
FuBaMa 2011

Jugendschutzgesetz

Fubama - JugendschutzgesetzAuch auf der FuBaMa gilt das Jugendschutzgesetzt !

Dazu gibt es hier, auszugsweise, 2 wichtige Paragraphen.

Unser Tipp für alle Jugendlichen zwischen 16 u. 18 Jahren:

Nicht ohne Grund öffnet die Fubama schon um 19.00 Uhr ihre Tore. So haben alle die rechtzeitig anreisen, locker 5 Stunden, um ausgelassen und fröhlich bis 24.00 Uhr zu feiern. 

Das "Warm-Up" startet um ca. 19.45 Uhr. Wir wünschen euch viel Spaß!

Liebe Eltern, künftige Erziehungsbeauftragte, liebe Jugendliche!

Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 besteht die
Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen eine "erziehungsbeauftragte Person" zu
benennen.
In Begleitung dieser Person, die ausdrücklich beauftragt sein muss, sind gestattet:

  • der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren
  • der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • der Besuch von Gaststätten durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • der Besuch dieser Angebote durch ältere Kinder bzw. Jugendliche außerhalb der
    gesetzlichen Zeitgrenzen.

Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form vor. Sie können gerne das
umseitige Formular verwenden, auf dem Sie alle wichtigen Informationen eintragen können. 

Formular zur Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz.


Auszug aus dem Jugendschutzgesetzt:
Das seit dem 1. April 2003 geltende Recht

§ 2
Prüfungs- und Nachweispflicht

(1) Soweit es nach diesem Gesetz auf die
Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.

(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.

§ 5
Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

Hier gibt es die Gesamtfassung des Jugendschutzgesetz.

FuBaMa Galerie 2010

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Lob & Tadel

Hallo liebe FuBaMa-Fans

Die FuBaMa 2010 war aus unserer sicht ein tolles Fest. Trotzdem gibt es immer Dinge, die man besser oder anders machen kann. Schreibt uns bitte was Euch nicht gefallen hat. Wir freuen uns auf eure konstruktive Kritik und auf eure Verbesserungsvorschläge. Genauso freuen wir uns natürlich auch, über das eine oder andere Lob.

Nutzt bitte unser Formular für die Kontaktaufnahme oder sendet eine Mail direkt an FuBaMa Mail.

Vielen Dank
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Dont drink and drive ! Wir empfehlen Euch für die An- und Abreise öffentliche Verkehrsmittel bzw. den Shuttle-Service zu nutzen. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen in unmittelbarer Nähe zum Eventgelände.
Kontakt Informationen Telefon ( 0 48 23 ) 750 022

Email: info@fubama.de
Website: www.fubama.de
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